Kundendaten
Ihre voraussichtliche Förderung
Übersicht auf Grundlage Ihrer Angaben und der im Rechner verwendeten KfW-Eckpunkte.
Basierend auf den angekündigten Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026.
Gehen Sie die Schritte von oben nach unten durch. Rechts sehen Sie Ihren möglichen Zuschuss.
Diese Angaben werden nur benötigt, weil Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus jeweils nur für die konkret selbst bewohnte Wohneinheit gelten.
Die Tabelle zeigt die angekündigten und vorläufig angenommenen Stichtage, ab denen sich die Berechnung ändert.
| Gültig ab | Max. Kosten 1. WE | Klimabonus | Zuschuss nach Ihren Angaben | Veränderung zur vorherigen Stufe |
|---|
Die hervorgehobene Zeile ist die Förderstufe, die zum ausgewählten Antragsdatum gilt. Für den angekündigten Start der Wertschöpfungsregeln im 1. Quartal 2027 wird vorläufig der 01.01.2027 angenommen.
Hier sehen Sie genau die Regeln, die der Rechner auf Ihre Eingaben anwendet. Vorläufige Annahmen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Der Rechner verwendet den niedrigeren Wert aus Ihren eingegebenen förderfähigen Kosten und der jeweils geltenden Kostenobergrenze.
Die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 und danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Die Grenzen der weiteren Wohneinheiten bleiben in der verwendeten Logik unverändert.
Bis zum möglichen Start der neuen Wertschöpfungsregeln rechnet der Kalkulator mit 30 % Grundförderung.
Ab dem im Rechner angenommenen Start gilt:
Der Bonus wird nur berücksichtigt, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen und im Rechner bestätigen, dass eine passende noch funktionstüchtige Bestandsheizung ausgetauscht wird.
Er beträgt zunächst 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 sowie danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte.
Der Rechner prüft Heizungsart, Alter und Nachweise nicht selbst. Mit dem Setzen des Hakens wird angenommen, dass die KfW-Voraussetzungen erfüllt sind.
Den Einkommensbonus berücksichtigt der Rechner nur für die jeweils selbst genutzte Wohneinheit:
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht der Rechner jede dieser Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €.
Als Eingabe wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung verwendet.
Bei einer Wohneinheit addiert der Rechner die Förderbausteine direkt. Bei mehreren Wohneinheiten wird die gebäudebezogene Förderung auf die gesamten berücksichtigten Kosten angewendet. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus werden dagegen nur auf die anteiligen Kosten der jeweils selbst genutzten Wohneinheit gerechnet. Danach wird die zulässige Obergrenze je selbst genutzter Wohneinheit angewendet.
Die 80 % sind nur eine Obergrenze. Sie werden nur erreicht, wenn die ausgewählten Förderbausteine zusammen mindestens 80 % ergeben.
Die Tabelle behält Ihre Kosten-, Einkommens-, Haushalts- und Herkunftsangaben unverändert bei. Sie verändert nur das Antragsdatum und berechnet, was an den jeweiligen Stichtagen nach derselben Logik herauskäme.
Berücksichtigt werden der Start am 21.07.2026, der vorläufig angenommene 01.01.2027 sowie die halbjährlichen Änderungen zum 01.02. und 01.08. Die Tabelle zeigt deshalb sowohl mögliche Steigerungen als auch Senkungen.
Bei einem ungeteilten Mehrfamilienhaus teilt der Rechner die berücksichtigten Kosten für die persönlichen Boni gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwendet er den eingegebenen Miteigentumsanteil; der Kostenanteil bleibt dabei auf den rechnerischen Förderhöchstbetrag einer Wohneinheit begrenzt.
Die KfW führt Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus bei Mehrfamilienhäusern beziehungsweise WEG über Zusatzanträge der selbst nutzenden Eigentümer. Pro Wohneinheit können diese Boni nur einmal berücksichtigt werden.
Der Rechner geht davon aus, dass die neue Heizungsanlage alle angegebenen Wohneinheiten versorgt. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag werden für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht berücksichtigt.
Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierungsrechnung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte. Maßgeblich bleiben die endgültige Förderrichtlinie, die vollständigen Fördervoraussetzungen und die Entscheidung der KfW.
Der zuvor berechnete Förderbetrag wird automatisch berücksichtigt.
Der Festpreis und der Förderbetrag werden automatisch übernommen. Wählen Sie nur noch die Laufzeit und eine mögliche Anzahlung.
Berechnet mit einem gebundenen Sollzinssatz von 6,49 %.
Der verwendete Förderbetrag stammt aus der vorläufigen Förderberechnung in Schritt 1. Maßgeblich sind die endgültige Förderrichtlinie, die individuellen Voraussetzungen und die Entscheidung der KfW.
Dies ist eine unverbindliche Beispielrechnung für einen Ratenkaufvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz von 6,49 % und einem effektiven Jahreszins von 6,69 %. Die tatsächlichen Vertragsbedingungen können abweichen. Die ausgewählte Laufzeit beträgt 15 Jahre beziehungsweise 180 monatliche Raten.