Schritt 1 von 2 · KfW Förderung berechnen

EasyPay-Ratenrechner

Basierend auf den angekündigten Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026.

Vorläufige Orientierungsrechnung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte. Maßgeblich sind die endgültige Förderrichtlinie und die Entscheidung der KfW.

Angaben zum Vorhaben

Gehen Sie die Schritte von oben nach unten durch. Rechts sehen Sie Ihren möglichen Zuschuss.

1 Kosten Ihres Vorhabens

Tipp: Nehmen Sie den Betrag aus dem Angebot Ihres Fachbetriebs.
Einfamilienhaus = 1. Für die 1. Einheit gelten 28.000 €, für die 2.–6. je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 € als Kostenobergrenze.

2 Wohnen Sie selbst in der Immobilie?

Wichtig: Den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus kann es laut KfW nur geben, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen.
Tragen Sie bereits den Durchschnitt aus den beiden maßgeblichen Steuerjahren ein.

3 Tauschen Sie eine bestehende Heizung aus?

4 Geplantes Antragsdatum

Die neuen Bedingungen gelten erst ab dem 21.07.2026. Einzelne Förderbausteine und Kostenobergrenzen ändern sich danach zu bestimmten Stichtagen.

5 Herkunft der Wärmepumpe Für das angekündigte 1. Quartal 2027 wird vorläufig der 01.01.2027 angenommen. Dann soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten, sodass dieser Förderbaustein insgesamt wieder 30 % beträgt.

Vorläufige Annahme: Der Rechner geht für den angekündigten Start im 1. Quartal 2027 vereinfachend vom 01.01.2027 aus.

Optionale Kundendaten

So verändert sich Ihre voraussichtliche Förderung

Die Tabelle zeigt die angekündigten und vorläufig angenommenen Stichtage, ab denen sich die Berechnung ändert.

Vergleich nach Stichtagen
Gültig ab Max. Kosten 1. WE Klimabonus Zuschuss nach Ihren Angaben Veränderung zur vorherigen Stufe

Die hervorgehobene Zeile ist die Förderstufe, die zum ausgewählten Antragsdatum gilt. Für den angekündigten Start der Wertschöpfungsregeln im 1. Quartal 2027 wird vorläufig der 01.01.2027 angenommen.

So rechnet der Förderrechner

Hier sehen Sie genau die Regeln, die der Rechner auf Ihre Eingaben anwendet. Vorläufige Annahmen sind ausdrücklich gekennzeichnet.

1. Welche Kosten werden berücksichtigt?

Der Rechner verwendet den niedrigeren Wert aus Ihren eingegebenen förderfähigen Kosten und der jeweils geltenden Kostenobergrenze.

  • 1. Wohneinheit: zunächst maximal 28.000 €
  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils zusätzlich 15.000 €
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils zusätzlich 8.000 €

Die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 und danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Die Grenzen der weiteren Wohneinheiten bleiben in der verwendeten Logik unverändert.

2. Grundförderung und Herkunft der Wärmepumpe

Bis zum möglichen Start der neuen Wertschöpfungsregeln rechnet der Kalkulator mit 30 % Grundförderung.

Ab dem im Rechner angenommenen Start gilt:

  • innerhalb der EU gefertigt: 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus = insgesamt 30 %
  • außerhalb der EU gefertigt: 15 % Grundförderung und kein Wertschöpfungsbonus = insgesamt 15 %
Vorläufige Annahme: Die KfW nennt bisher nur das 1. Quartal 2027. Der Rechner verwendet dafür vereinfachend den 01.01.2027. Dieser Termin ist noch nicht endgültig bestätigt.
3. Klimageschwindigkeitsbonus

Der Bonus wird nur berücksichtigt, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen und im Rechner bestätigen, dass eine passende noch funktionstüchtige Bestandsheizung ausgetauscht wird.

Er beträgt zunächst 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 sowie danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte.

Der Rechner prüft Heizungsart, Alter und Nachweise nicht selbst. Mit dem Setzen des Hakens wird angenommen, dass die KfW-Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Einkommensbonus und Familienzuschlag

Den Einkommensbonus berücksichtigt der Rechner nur für die jeweils selbst genutzte Wohneinheit:

  • 40 % bis einschließlich 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen
  • 30 % bis einschließlich 40.000 €
  • 10 % bis einschließlich 50.000 €
  • oberhalb von 50.000 €: kein Einkommensbonus

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht der Rechner jede dieser Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €.

Als Eingabe wird der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung verwendet.

5. Wie entsteht der endgültige Fördersatz?

Bei einer Wohneinheit addiert der Rechner die Förderbausteine direkt. Bei mehreren Wohneinheiten wird die gebäudebezogene Förderung auf die gesamten berücksichtigten Kosten angewendet. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus werden dagegen nur auf die anteiligen Kosten der jeweils selbst genutzten Wohneinheit gerechnet. Danach wird die zulässige Obergrenze je selbst genutzter Wohneinheit angewendet.

  • allgemeine Obergrenze: 70 %
  • bis zu 80 % bei Selbstnutzung und einem Einkommen bis 30.000 € beziehungsweise bis 40.000 € mit Familienzuschlag

Die 80 % sind nur eine Obergrenze. Sie werden nur erreicht, wenn die ausgewählten Förderbausteine zusammen mindestens 80 % ergeben.

Beispiel: 28.000 € berücksichtigte Kosten × 80 % = 22.400 € Zuschuss
6. Was zeigt die Veränderungstabelle?

Die Tabelle behält Ihre Kosten-, Einkommens-, Haushalts- und Herkunftsangaben unverändert bei. Sie verändert nur das Antragsdatum und berechnet, was an den jeweiligen Stichtagen nach derselben Logik herauskäme.

Berücksichtigt werden der Start am 21.07.2026, der vorläufig angenommene 01.01.2027 sowie die halbjährlichen Änderungen zum 01.02. und 01.08. Die Tabelle zeigt deshalb sowohl mögliche Steigerungen als auch Senkungen.

7. Welche Vereinfachungen verwendet der Rechner?

Bei einem ungeteilten Mehrfamilienhaus teilt der Rechner die berücksichtigten Kosten für die persönlichen Boni gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwendet er den eingegebenen Miteigentumsanteil; der Kostenanteil bleibt dabei auf den rechnerischen Förderhöchstbetrag einer Wohneinheit begrenzt.

Die KfW führt Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus bei Mehrfamilienhäusern beziehungsweise WEG über Zusatzanträge der selbst nutzenden Eigentümer. Pro Wohneinheit können diese Boni nur einmal berücksichtigt werden.

Der Rechner geht davon aus, dass die neue Heizungsanlage alle angegebenen Wohneinheiten versorgt. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag werden für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht berücksichtigt.

Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierungsrechnung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte. Maßgeblich bleiben die endgültige Förderrichtlinie, die vollständigen Fördervoraussetzungen und die Entscheidung der KfW.